Kategorie:
Provider
Wir empfehlen, erst nach Kenntnis des Einblas-Termins entsprechende bestehende Verträge zu kündigen.
Bei Privatkunden-Verträgen, die nicht verlängert worden sind, ist oft keine Bindung mehr und die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
Achtung:
Bitte keine bestehenden Verträge mehr verlängern oder neu abschließen – damit wird oft eine Mindesbindung aktiviert!
Sollten noch ein paar Monate Mindestvertraglaufzeit aktiv sein, bitte mit dem neuen Provider bzgl. eines verzögerten Vertragsbeginn sprechen, damit nicht doppelt bezahlt werden muss.