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Wann soll ich meinen bisherigen Internet-Vertrag kündigen?

Kategorie: Provider

Wir empfehlen, erst nach Kenntnis des Einblas-Termins entsprechende bestehende Verträge zu kündigen.

Bei Privatkunden-Verträgen, die nicht verlängert worden sind, ist oft keine Bindung mehr und die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.

Achtung:

Bitte keine bestehenden Verträge mehr verlängern oder neu abschließen – damit wird oft eine Mindesbindung aktiviert!

Sollten noch ein paar Monate Mindestvertraglaufzeit aktiv sein, bitte mit dem neuen Provider bzgl. eines verzögerten Vertragsbeginn sprechen, damit nicht doppelt bezahlt werden muss.

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